Um Lehrlinge ausbilden zu dürfen, benötigt der Betrieb einen Feststellungsbescheid. Dann kann jeder Mitarbeiter eines Betriebs die Ausbildung übernehmen, sofern er über eine Ausbilderprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Wissen Sie, welche Feinheiten in der Lehrlingsausbildung noch zu beachten sind?