Bis 2016 soll der Gewinnfreibetrag auf Realinvestitionen begrenzt werden. Wirtschaftsvertreter befürchten eine Benachteiligung von Selbstständigen gegenüber unselbstständigen Arbeitnehmern. Bisher ermöglichte der Gewinnfreibetrag Selbstständigen, bei einem jährlichen Gewinn von maximal 30.000 Euro, 13 Prozent (maximal 3.900 Euro pro Person und Jahr) dieses Gewinns auch ohne investitionsbedingten Nachweis aus der Einkommenssteuerveranlagung herauszunehmen.